Fragenliste zur Rechtsmethodik

An dieser Stelle werden typische Fragen gesammelt, die von Jura-Anfängern - aber nicht nur von ihnen - immer wieder zur Rechtsmethodik gestellt werden. Sobald sie im Blog beantwortet wurden, findet sich ein entsprechender Link zu dem jeweiligen Beitrag. Natürlich gibt es auch Beiträge, die nicht Antworten auf konkrete Fragen sind, sondern sich mit allgemeinen Problemen bzw. Basics des Jurastudiums beschäftigen.

Weitere Fragen können gerne jederzeit per E-Mail an die Blogbetreiberin geschickt werden!


FRAGENSAMMLUNG

  • Woher weiß ich, wann ich, z.B. in einer Klausur, etwas kurz im Urteilsstil abmachen kann und wann ich es ausführlich im Gutachtenstil darstellen muss?
Gutachtenstil oder Urteilsstil: Wann welchen warum? 
Zwei Juristen, drei Meinungen: Streitstände und wie man mit ihnen umgeht 
  • Wie wichtig sind eigene Argumente bei streitigen Rechtsfragen, und wie bringe ich sie unter?
  • Ist der Gutachtenstil nicht bloße Förmelei? Ist es nicht im Grunde gleichgültig, WIE ich meine Prüfung durchführe, meine Argumente bringe etc., WENN ich es nur tue und zu einem vertretbaren Ergebnis komme?
  • Was bedeutet eigentlich “vertretbar”, wieso nicht: “richtig”?
Hundert Graustufen statt schwarzweiß - warum "vertretbar" und "richtig" nicht dasselbe sind 
  • Darf ich in einer Klausur sklavisch wirklich nur das verwenden, was im Sachverhalt konkret angegeben ist, oder spielt auch z.B. allgemeine Lebenserfahrung eine Rolle?
  • Kann ich bei der systematischen Auslegung eines Rechtsbegriffs auch auf andere Gesetze aus anderen Rechtsbereichen zurückgreifen?
  • Wo finde ich, etwa für eine Hausarbeit, das, was ich für eine historische Auslegung brauche?
  • Wie lerne / übe ich die Gutachtentechnik am sinnvollsten?
  • Was ist das wesentlich “Juristische” an einer juristischen Hausarbeit, vor allem, wenn ich nicht Jura, sondern ein anderes Fach studiere, in dem Jura nur miteingebunden ist - z.B. Internationale Beziehungen?
  • Wie unterscheide ich richtig zwischen Tatbestandsausnahmen und Rechtfertigungsgründen, und vor allem – warum?
  • Wie verwende ich Kommentare, Lehrbücher etc. richtig? Woher weiß ich z.B., ob es sich um Standardwerke handelt, die unbedingt zitiert werden müssen, oder nicht? Für welche Zwecke verwende ich einen Kommentar, für welche eher ein Lehrbuch, und wann Einzelaufsätze?

(Wird fortgesetzt.)